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Häufige Fragen

Die Fragen, die bei uns am häufigsten am Telefon landen – kurz und ohne Umschweife beantwortet.

Muss ich einen Ausweis mitbringen?

Ja. Beim Ankauf weisen Sie sich mit einem amtlichen Ausweisdokument aus – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Gewerbliche Lieferanten benötigen zusätzlich die Gewerbeanmeldung und die Steuernummer auf einem offiziellen Schreiben des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr) oder eine Bestätigung des Steuerberaters, dass diese unter der angegeben Steuernummer geführt werden.

Gibt es eine Mindestmenge?

Bei alltäglichen Altmetallen wie Aluminium, Kupfer oder Kabeln nehmen wir ab 1 kg an. Beim Postankauf gilt: Einsendungen mit einem Warenwert unter 5,00 € werden nicht vergütet, weil der Bearbeitungsaufwand in keinem Verhältnis steht.

Wie werde ich bezahlt?

Wahlweise sofort in bar oder per Überweisung. Bei Barzahlung bestätigen Sie den Erhalt mit Ihrer Unterschrift auf der Gutschrift, bei Überweisung teilen Sie uns Ihre Bankdaten mit.

Warum stehen bei den Metallen keine Preise auf der Seite?

Metallpreise ändern sich börsentäglich. Wir kaufen zum Tageshöchstpreis an – deshalb sind die Sorten hier beschrieben, aber nicht mit festen Zahlen versehen. Für Elektroschrott führen wir eine Preisliste, die wir regelmäßig aktualisieren; auch diese Preise sind unverbindlich. Rufen Sie kurz an, dann nennen wir Ihnen den aktuellen Tagespreis für Ihre Sorte.

Wie wird mein Material bewertet?

Angebotene Ware wird von unseren Mitarbeitern bewertet. Sie können Ihre Ware vor dem Entladen oder beim Einwiegen bewerten lassen. Solange Ihr Material nicht mit anderer Ware vermischt ist, können Sie auch noch vom Angebot zurücktreten.

Was passiert bei Anhaftungen und Verschmutzungen?

Anhaftungen wie Schmutz oder Betonreste sind in geringen Mengen unproblematisch. Sie werden als Schmutzabzug prozentual von der gelieferten Menge abgezogen und zu den gültigen Entsorgungskosten berechnet. Material mit Säuren, Ölen, Fetten oder radioaktiver Strahlung nehmen wir nicht an.

Was ist der Unterschied zwischen Stückankauf und Umarbeitung bei Katalysatoren?

Beim Stückankauf sortieren wir vor Ort und nennen Ihnen einen Preis je Katalysator – schnell und sofort abgerechnet. Bei der Umarbeitung wird Ihre Ware zerlegt, vermahlen, homogenisiert und im Labor analysiert; abgerechnet wird der tatsächlich gemessene Edelmetallgehalt. Erfahrungsgemäß lohnt sich der Stückankauf bei kleinen Mengen, die Umarbeitung bei größeren Posten.

Holen Sie Material auch ab?

Für größere Mengen geben wir Ihnen gerne den Kontakt unserer Partner, die Ihnen Absetz- oder Abrollcontainer bis 40 m³ stellen können. Bei Kleinmengen schlagen wir Ihnen gerne alternative Abholmöglichkeiten vor – sprechen Sie uns einfach an.

Kann ich Material einschicken?

Ja, über den Postankauf – aus Deutschland und der EU. Sie füllen das Begleitschreiben aus, legen eine Ausweiskopie bei und senden das sortierte Material auf eigene Kosten ein. Nach Wiegen, Sortieren und gegebenenfalls Analyse erhalten Sie eine Proforma-Gutschrift per E-Mail; nach Ihrer Bestätigung überweisen wir.

Nehmen Sie auch Elektrogeräte von Privatpersonen zurück?

Wir sind nach ElektroG zertifiziert und nehmen Elektroaltgeräte an. Für den Ankauf gilt unsere Elektroschrott-Preisliste; nicht jede Fraktion wird vergütet, manche Positionen nehmen wir zur Entsorgung an. Bei Unsicherheit fragen Sie vorher kurz nach.

Ich habe keine Ahnung, was ich da habe – was tun?

Machen Sie ein Foto und schicken Sie es uns, oder bringen Sie das Teil einfach vorbei. Wir sagen Ihnen, in welche Sorte es fällt und was es wert ist – auch wenn die Antwort mal lautet, dass sich der Weg nicht lohnt.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten auch auf ungewöhnliche Fälle.