AGB für den Ankauf – Kernschrott-Recycling UG, Dieselstr. 7, 93053 Regensburg.
1.1 Für sämtliche Ankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Lieferanten im Sinne dieser AGB können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer sein.
1.2 Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1.3 Privatperson ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.1 Als Handelsgut oder Ware im Sinne dieser AGB gelten Metalle einschließlich Legierungen und gemischter Metalle, ausgenommen Edelmetalle, ohne eine weitere Zweckbestimmung.
2.2 Der Lieferant versichert, nur Waren zu liefern, welche keine kontaminierten Eigenschaften besitzen. Dazu gehören insbesondere radioaktive Strahlung, Säuren, Basen, Öle und Fette. Zuwiderhandlungen werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Im Weiteren hat der Lieferant die Kosten der Entsorgung zu tragen. Weitere eventuelle Schadenskosten und andere Rechtsansprüche bleiben hiervon unberührt.
2.3 Anhaftungen wie Schmutz, Betonreste und andere Materialien, von denen keine Gefahren für Gesundheit und Umwelt ausgehen, sind in geringen Mengen gestattet. Anhaftungen werden als Schmutzabzug prozentual von der gelieferten Ware in Abzug gebracht und dem Lieferanten zu den jeweils gültigen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
3.1 Der Lieferant versichert, dass die von ihm angebotenen Waren aus keiner strafrechtlichen Handlung stammen und er zur Veräußerung berechtigt oder befugt ist. Der Lieferant hat bei Vertragsabschluss seine Identität durch ein amtliches Ausweisdokument nachzuweisen. Gewerbliche Unternehmer müssen zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung und den Gewerbenachweis vorlegen.
3.2 Angebotene Ware wird ausschließlich zu unseren Preisen angenommen. Preise sind in Landeswährung Euro nach Sorte je Gewicht ausgezeichnet. Für Lieferanten nach Ziffer 1.2 wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergeht nach § 13 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Die auf der Homepage ausgewiesenen Preise sind ohne Gewähr. Vor der Lieferung hat der Lieferant die Pflicht, die jeweils gültigen Tagespreise am Geschäftssitz zu erfragen. Ein späterer Rücktritt vom Angebot unter dem Vorwand der Unkenntnis oder späterer Nichtakzeptanz der Tagespreise kann dann nicht mehr berücksichtigt werden.
3.3 Angebotene Ware wird ausschließlich durch unsere Mitarbeiter bewertet. Dem Lieferanten steht frei, seine Ware vor dem Entladen oder beim Einwiegen bewerten zu lassen. Ein Rücktrittsrecht vom Angebot wegen nicht akzeptierter Bewertung kann nur solange eingeräumt werden, wie die gelieferte Ware nicht mit anderer Ware vermischt ist.
3.4 Die Annahme der Ware erfolgt durch Aushändigung des Wiegescheins, auf welchem die Einstufungen der Waren in Gewicht vermerkt sind. Der Lieferant darf keine eigenständigen Änderungen auf dem Wiegeschein vornehmen; Zuwiderhandlungen werden wegen Betrugs zur Anzeige gebracht. Der Wiegeschein bildet ausnahmslos die Grundlage der Vergütung. Einen Verlust des Wiegescheins hat der Lieferant selbst zu vertreten; er kann dann nicht mehr auf Vergütung bestehen.
3.5 Der Vertragsschluss hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Der Lieferant erhält für seine gelieferte Ware eine Gutschrift. Diese beinhaltet unter anderem personenbezogene Daten des Lieferanten, Art und Menge der gelieferten Ware sowie die Höhe der Vergütung. Die Gutschrift wird wahlweise sofort in bar oder durch Überweisung mit Zahlungsziel 14 Tage ausgezahlt. Bei Barzahlung bestätigt der Lieferant den Erhalt per Unterschrift auf der Gutschrift, bei Überweisung teilt er seine Bankdaten mit.
3.6 Unter Berücksichtigung der Ziffern 2.2 und 3.1 kann der Käufer jederzeit von der Warenannahme oder vom Vertrag zurücktreten.
4.1 Lieferanten haben den Weisungen des Personals auf diesem Betriebsgelände zur Vermeidung von Gefahren und Unfällen unbedingt Folge zu leisten.
4.2 Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Personal zu melden.
4.3 Das Entladen auf dem Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Das Personal ist niemals berechtigt, beim Entladen mitzuwirken, auch dann nicht, wenn es durch Dritte dazu aufgefordert wird; für dadurch entstehende Schäden haftet die Firma nicht.
4.4 Das Befahren und Betreten des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr; für dadurch entstehende Schäden haftet die Firma nicht.
4.5 Die Firma haftet nur für Schäden, soweit diese durch grob fahrlässiges Handeln seitens der Firma herbeigeführt werden.
5.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Lieferant Privatperson ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes zu seinen Gunsten bestehenden gesetzlichen Regelungen und Rechte unberührt.
5.2 Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Bestandteil geworden oder unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Bestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich ihr Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften, die dem am nächsten kommen.
6.1 Der Lieferant hat bereits bei Vertragsschluss eingewilligt, seinen Namen, seine Anschrift sowie eventuell die Bankverbindung zum Zwecke der Vertragsabwicklung als elektronischen Datensatz zu verwenden. Die erhaltenen Daten werden für Begründung, Durchführung und Abwicklung der abgeschlossenen Verträge sowie zum Zwecke zukünftiger Kundenbetreuung und Kundenpflege verarbeitet und genutzt.
6.2 Der Käufer erhebt personenbezogene Daten nur, wenn der Lieferant sie von sich aus zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Für die Abwicklung von Zahlungen werden die Zahlungsdaten gegebenenfalls an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.
6.3 Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Lieferant in die weitere Verwendung nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
6.4 Der Lieferant hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
6.5 Der Lieferant hat ferner das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, sie werden zur Erfüllung der Pflichten des Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen der Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle der Löschung eine Sperrung.
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