Werkstätten, Verwerter, Handwerk, Industrie und Kommunen: saubere Nachweise, planbare Abrechnung.
Wir klären, welche Materialien bei Ihnen anfallen, in welchen Mengen und in welchem Rhythmus.
Jede Anlieferung wird verwogen und dokumentiert. Sie erhalten Wiegeschein und Gutschrift.
Gutschrift wahlweise sofort in bar oder per Überweisung.
Bei Lieferanten nach § 13b UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen – die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über.
Anlieferer melden sich beim Betriebspersonal und werden eingewiesen. Ohne Anmeldung darf nicht abgeladen werden.
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten – sie gehen allen sonstigen Regeln wie Verkehrszeichen vor.
Abfälle dürfen nur in Anwesenheit des Betriebspersonals entladen werden; an der Entladestelle wird die Ladung kontrolliert.
Wir messen anonym, welche Seiten aufgerufen werden, um die Website zu verbessern. Dafür werden Daten an Google übertragen und Cookies gesetzt. Das passiert nur, wenn Sie zustimmen.