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Für Gewerbekunden

Werkstätten, Verwerter, Handwerk, Industrie und Kommunen: saubere Nachweise, planbare Abrechnung.

Ablauf

So arbeiten wir mit Betrieben zusammen

1

Erstgespräch

Wir klären, welche Materialien bei Ihnen anfallen, in welchen Mengen und in welchem Rhythmus.

2

Verwiegung & Dokumentation

Jede Anlieferung wird verwogen und dokumentiert. Sie erhalten Wiegeschein und Gutschrift.

3

Abrechnung

Gutschrift wahlweise sofort in bar oder per Überweisung.

Was Sie mitbringen müssen

Umsatzsteuer

Bei Lieferanten nach § 13b UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen – die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über.

Regeln vor Ort

Was auf dem Betriebsgelände gilt

Erst anmelden, dann abladen

Anlieferer melden sich beim Betriebspersonal und werden eingewiesen. Ohne Anmeldung darf nicht abgeladen werden.

Weisungen haben Vorrang

Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten – sie gehen allen sonstigen Regeln wie Verkehrszeichen vor.

Entladen nur in Anwesenheit

Abfälle dürfen nur in Anwesenheit des Betriebspersonals entladen werden; an der Entladestelle wird die Ladung kontrolliert.